Der neue Trend zum Arbeiten im Homeoffice
Das Homeoffice ist kein neuer Trend, auch wenn es in den Medien durch die Corona-Pandemie häufig so dargestellt wird. Richtig ist jedoch der Umstand, dass durch Corona der Trend an Fahrt gewonnen hat. Außerdem wurde auch durch die politische Seite eine gewisse rechtliche Basis für Mitarbeiter im Homeoffice geschaffen. Viele Fragen wurden geklärt. Vor allem aus steuerlicher Sicht ist das Homeoffice nun viel klarer. Viele Fragen bleiben aber dennoch ungeklärt und das hat nicht nur sachliche Gründe. Wer zum Beispiel aus dem Homeoffice heraus operativ tätig wird, muss auch Rechtssicherheit beim Anspruch auf Büromaterialien haben. Schließlich werden kaum Dinge wie Kugelschreiber, Druckpapier oder -patronen zur Verfügung gestellt. Diese Aufgaben werden defacto von zu Hause aus getätigt ohne einen Cent vom Dienstgeber ersetzt zu bekommen. Es handelt sich durchwegs um einen Graubereich.
Steuerliche Veränderungen durch das Homeoffice
Viele Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern zu diesem Zweck eine Pauschale zur Verfügung, der Dienstgeber muss dies aber nicht tun. Was nun geregelt wurde ist der Anspruch auf einen Abgeltungsbetrag. Es handelt sich aber rechtlich betrachtet um keinen direkten Zuschuss auf das Gehaltskonto. Viel eher kann sich der Dienstnehmer einen Absetzbetrag herausnehmen und am Jahresende als Werbungkosten geltend machen. Damit wird also seine Steuerlast verringert. Es ist aber kein zusätzlicher Willkommensbestandteil was einen sehr großen Unterschied macht. Eine weitere Herausforderung im Zusammenhang mit der Arbeit im Homeoffice ist die Lohnabrechnung.
Umstellung der Lohnabrechnung auf das Homeoffice
Die EDV-Systeme sind auf die oben erwähnten Beispiele noch nicht in einem ausgewogenen Verhältnis auf diese Veränderungen vorbereitet. Aus diesem Grund ist es ebenso als Graubereich zu werten. Für die verantwortlichen Personalmanager stellt dies eine große Herausforderung dar. München kann als exemplarisches Beispiel gesehen werden. Wenn die Lohnabrechnung in München einen neuen Mitarbeiter einstellt, muss auf die rechtliche Ausgestaltung im Vertrag Rücksicht genommen werden. Es ist also bereits im Vorfeld festzulegen, wie viele Stunden der Mitarbeiter höchstens im Homeoffice arbeiten wird. Die Tätigkeit wird dadurch auch zu einem gewissen Spielball der internen Kräfte. Vielerorts lassen sich aufgrund dieser Entwicklungen auch Zwiespalt sehen. Wenn bereits im Lohnabrechnungs-Programm eine bestimmte Stundenzahl verankert ist, lässt sich dies nur sehr schwer wieder ändern.
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